Tel: 08243 99 36 12 | praxis@eva-kirchhof.de
Vor Beginn der Behandlung steht ein ausführliches Erstaufnahmegespräch. Dabei geht es nicht nur um körperliche Symptome. All Ihre Anliegen, auch im Hinblick auf Ihre seelische Gesundheit und Lebensumstände finden Raum.
Das Anamnesegespräch und die körperliche Untersuchung dauern ca. 90 Minuten. In die Befunderhebung integriere ich die naturheilkundliche Antlitzdiagnostik und ärztliche Befunde. Bei der sich anschließenden Behandlung berücksichtige ich Ihre persönliche Lebenssituation. Dazu gehört auch eine flexible Terminvereinbarung.
Die Behandlungskosten orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und werden nach jeder Behandlung bar bezahlt.
Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung, die bei der privaten Krankenversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung eingereicht werden kann.
Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Rechnungsbetrag für die erbrachten Leistungen ist von Ihnen vollständig zu bezahlen - auch wenn Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung nicht erstatten sollte.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht.
Erkundigen Sie sich vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten naturheilkundlicher Behandlungen übernimmt.
Bei Bedarf komme ich zu Ihnen nach Hause. Die Kosten hierfür werden ebenfalls nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.
Für einen Termin mit Ihnen reserviere ich einen ausreichenden Zeitrahmen (meist zwischen 30 und 90 Minuten).
Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie Ihren Termin rechtzeitig (mind. 24h vorher) absagen, falls Sie ihn einmal nicht wahrnehmen können.
Ein zu spät abgesagter oder vergessener Termin bedeutet für mich eine große Leerlaufzeit. Vielleicht hätte sich ein anderer Patient darüber gefreut.
Deshalb stelle ich ausgefallene Termine mit 20,- Euro je gebuchte Viertelstunde in Rechnung.